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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach, entstanden vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts; der zugehörige Hof im Vergleich zum Wohnhaus von recht großen Ausmaßen. Das Wohnhaus selbst verputzt, das historische Gefüge des zweizonigen Baus aber offenbar ursprünglich erhalten. Auf der Traufseite zum Hof im hinteren Gebäudeteil der Zugang zur ebenerdigen Erschließungszone, daneben Portal zum hochliegenden Keller unter der vorderen Gebäudezone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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