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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert, Teil einer hakenförmigen Hofanlage; das Wohnhaus verputzt, das historische Hausgefüge des dreizonigen Baus aber weitgehend unverändert erhalten. Auf der Traufseite zum Hof in Gebäudemitte schöne Erschließungssituation; zum Eingang über dem hochliegenden Keller führt eine Freitreppe, das Podest von einem Vordach geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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