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1911 für die "Landhausgesellschaft Bergstraße" innerhalb der Siedlung Schönberger Tal von Heinrich Metzendorf konzipiertes Wohnhaus. Als Haus Nr. XI spiegelbildlich zu dem benachbarten Haus Parkstr. 8 (Nr. XII) ausgeführt. Zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteinsockel und steilem Satteldach, im Obergeschoss gliederndes Fensterbankgesims mit Zahnschnitt, Fenster teilweise noch mit hölzernen Klappläden. In Verlängerung der Trauflinie am Giebel Fußwalm. Straßenseitig breiter Vorbau, der Eingang heute in einem jüngeren Anbau. Als unverzichtbarer Bestandteil der vollständig von Metzendorf geplanten Siedlung von geschichtlicher und baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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