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Dreiseitig umbauter Hof, dessen rückwärtige Scheune ursprünglich Teil des südlichen befestigten Ortsrandes war; die historische Situation durch Anbauten an die Scheune etwas verunklärt. Sein altes Erscheinungsbild hat dagegen der zur Straße gelegene giebelständige Fachwerkwohnbau der Zeit um 1700 weitgehend bewahrt, auch wenn er gegenwärtig verputzt und mit Platten verkleidet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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