Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich von Mitte des 18. Jahrhunderts; es gehört zu einer mehrseitigen Hofanlage von stattlichen Ausmaßen. Die Scheune wie die der westlich benachbarten Höfe Teil des ehemals befestigten südlichen Ortsrandes. Das genannte Fachwerkwohnhaus verputzt, das Gefüge eines dreizonigen Baus aber offenbar unverändert erhalten. Eingang in der mittleren der drei Zonen, eine zweiläufige Freitreppe führt zu einer zweiflügeligen Haustür von Mitte des 19. Jahrhunderts, das Treppenpodest von einem Vordach geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |