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Heidelberger Landstraße 58, 60, 62, 64, 69, 73, 75
Die freistehenden Villen an der Heidelberger Straße entstanden in der Zeit zwischen der Jahrhundertwende und dem Ersten Weltkrieg. Ihre Architektur ist beeinflusst vom Historismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts, dem Traditionalismus und dem Landhausstil des frühen 20. Jahrhunderts. Die Gartenanlagen und die noch erhaltenen Einfriedungen tragen zur zeittypischen Ensemblewirkung bei.
Die Gesamtanlage steht aus künstlerischer Gründen unter Denkmalschutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |