Bellersheimer Straße 28, Kreuz
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Trais-Horloff
  • Bellersheimer Straße 28
Steinkreuz
Flur: 1
Flurstück: 166

Das aus dunklem Basalt gefertigte Kreuz zeigt einen kurzen zu einem Oktogon gefasten Schaft, ein kurzes, gerundetes Kopfstück und etwas längere seitliche Kreuzarme. Das Kreuz wurde wegen Bauarbeiten im Jahr 1994 entfernt und nahezu am gleichen Ort wieder aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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