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Das aus dunklem Basalt gefertigte Kreuz zeigt einen kurzen zu einem Oktogon gefasten Schaft, ein kurzes, gerundetes Kopfstück und etwas längere seitliche Kreuzarme. Das Kreuz wurde wegen Bauarbeiten im Jahr 1994 entfernt und nahezu am gleichen Ort wieder aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |