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Einbogig in Bruchstein ausgeführt, der südliche Bogen im Schlußstein 1864 datiert; an der Stelle der Brücke befand sich zuvor allenfalls eine Furt durch die Horloff und vielleicht ein untergeordneter Zugang zum Ortskern von Reichelsheim. Wenn auch ohne größere überörtliche Bedeutung, ist der Brückenneubau von 1864 der allgemein im 19. Jahrhundert zu beobachtenden Verkehrswegeverbesserung zuzurechnen und vor diesem historischen Hintergrund erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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