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Der asymmetrisch geformte, bogig abschließende Stein ist als Tafel ausgebildet und entstand im Jahr 1771 aus rotem Sandstein. Die folgende Inschrift „PRO NOTATIONE : JUSSUS SUM SIGNARE LO : COS UBI LAGUIDA PRAECE (PS) : REINHARD I COMITIS PE : CTORA FREGID EQUUS : ANNO DNI 1596 : 3 NOVEMB : RENOV: A 1771" (Zum Gedenken bin ich beauftragt, den Ort zu bezeichnen, wo das Pferd kopfüber die schwache Brust des Grafen Reinhard zerschmettert hat.)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Jüdischer Friedhof | |
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