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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Hard
Gedenkstein
Flur: 34
Flurstück: 1/6

Der asymmetrisch geformte, bogig abschließende Stein ist als Tafel ausgebildet und entstand im Jahr 1771 aus rotem Sandstein. Die folgende Inschrift „PRO NOTATIONE : JUSSUS SUM SIGNARE LO : COS UBI LAGUIDA PRAECE (PS) : REINHARD I COMITIS PE : CTORA FREGID EQUUS : ANNO DNI 1596 : 3 NOVEMB : RENOV: A 1771" (Zum Gedenken bin ich beauftragt, den Ort zu bezeichnen, wo das Pferd kopfüber die schwache Brust des Grafen Reinhard zerschmettert hat.)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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