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Der gelbe Sandsteinblock wurde von seinem ursprünglichen Standort am Wiesenweg nach Hungen-Steinheim zum jetzigen Aufstellungsort am östlichen Ortsrand verbracht. Er zeigt eine Reihe von Buchstaben, die sich dem unkundigen Leser nicht auf den ersten Blick erschließen: „V.B.N.W. : Z.F.B. 5 G : Z. R. 3 G : Z. G. 1 G : STRAF"
Verbotener Weg : Zu Fahren bei 5 Gulden : zu Reiten 3 Gulden : zu Gehen 1 Gulden : Strafe"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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