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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Kranichstein
  • Steinbrücker Teich
  • Ruthsenbach
Flur: 83
Flurstück: 25, 4/2, 4/5

Landgraf Georg I. brachte für seine Hofhaltung eine neue Form der Fischzucht, die Teichwirtschaft, mit nach Darmstadt. Dazu wurden Wiesengründe entlang der Bäche ausgehoben und mit einem starken Erdwall abgesperrt.

Wahrscheinlich 1573 ließ Georg den ersten Teich graben, dort, wo der Weg nach Dieburg den Ruthsenbach kreuzte.

Die drei Abflüsse aus dem Teich wurden mit für die damalige Zeit ungewöhnlichen steinernen Brücken gesichert, daher der Name „Steinbrücker Teich".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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