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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700, der zugehörige Hof leider nicht in seiner alten Form erhalten; das Wohnhaus zeichnet sich durch die Vollständigkeit seines Fachwerkgefüges aus. Die Eckpfosten im Erdgeschoß stehen altertümlich ohne Schwelle unmittelbar auf dem Sockel. Die Füllbretter des Geschoßversatzes zwischen Erd- und Obergeschoß mit Schiffskehlen. Die aussteifenden Mannformen des Obergeschosses mit fußläufigen Gegenstreben, liegender Dachstuhl.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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