Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Spiegelbildlich zu Parkstr. 6 ausgeführtes Wohnhaus, ebenfalls für die "Landhausgesellschaft Bergstraße" von Heinrich Metzendorf konzipiert. Wieder als Putzbau über hohem Sandsteinsockel ausgeführt, in den Details jedoch noch vollständiger als der benachbarte Bau. Der Vorbau hier in der Westachse risalitartig mit abgewalmtem Dach, daneben im Obergeschoss Dachterrasse, darunter Thermenfenster. Das Fensterbankgesims mit Zahnschnitt umlaufend. Als wohlerhaltener Villenbau Nr. XII der Landhaussiedlung von besonderem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |