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Der Sandsteinbildstock ist stark abgewittert, so dass das Relief der Kreuzigungsgruppe im Giebelfeld des Häuschens sich nur noch schwach abzeichnet. Der Bildstock stand früher im angrenzenden Acker. 1907 wurde er am Rand der „Hohen Straße" wiedererrichtet, wobei der inzwischen anderweitig verwendete Sandsteinschaft durch einen solchen aus Basaltlava ersetzt wurde. Nach Beschädigung durch einen Verkehrsunfall mussten vor Wiederaufstellung 1997 erneut Teile ersetzt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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