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Der rechteckige Stein aus rotem Sandstein, ehemals mit einem schmiedeeisernen Kreuz versehen, entstand im Jahr 1891 und zeugt von einem Jagdunfall: „Heinrich Rau : Wurde 13. Juni 1891 : Hier Erschossen". Der Waldarbeiter Heinrich Rau wurde versehentlich von seinem Kollegen Schmidt erschossen, als sich ein Schuss aus dem nicht gesicherten Gewehr des Försters Apel löste, das Schmidt beiseite legen wollte. Das Jagdmal ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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