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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil eines hakenförmigen Hofes; der dreizonige Bau aus dem 18. Jahrhundert ist verputzt, sein Gefüge aber im übrigen ungestört. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der baulichen Umgebung des historischen Rathauses von Reichelsheim.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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