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Die in einer geräumigen Brunnenkammer gefasste Quelle, zu der drei Stufen hinab führen, stellte einst die Wasserversorgung des durch fränkische Besiedlung zwischen 750 und 800 entstandenen Dorfes Bergheim sicher, das wohl schon im Mittelalter unterging. Die aus Basaltbruchsteinen gefügte Kammer zeigt an ihrem Ausgang eine rundbogige Einfassung aus hellem Kalkstein. Die Kammer ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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