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Die etwa 2,5 m unterhalb des anstehenden Bodenniveaus gelegene, aus Basaltsteinen gemauerte Quelleinfassung, die über einige Stufen erreicht wird, markiert die einstige Ortslage der um 800 gegründeten fränkischen Siedlung Berinkheim, die nach 1471 wüst wurde. Als Siedlungsgeschichtliches Zeugnis ist die Einfassung Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen. (g)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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