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Giebelständig, jedoch in schrägem Winkel zur Straße angeordnetes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das mit einem steilen Satteldach ausgestattete Gebäude zeigt sich derzeit verputzt und wird durch paarweise angeordnete Fenster in Erd- und Obergeschoss vertikal, durch ein hölzernes Gesims horizontal gegliedert. Die Traufseite enthält annähernd mittig den Zugang, der mit einem hölzernen Vorbau versehen ist. Auch hier ist die bauzeitliche Fensteranordnung, die zur Straße hin paarweise, ansonsten einzeln erscheinen, erhalten. Das Gebäude zeigt sich ohne wesentliche Eingriffe und kann dem mittleren 18. Jahrhundert zugeordnet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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