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Jenseits des Brennerwassers und hat sich im Umfeld des 1871 eingerichteten Nordbahnhofs bis in die 1930er Jahre eine vielgestaltige Bebauung entfaltet.
Der Bahnhof als Herz der Gesamtanlage bildet keine städtebauliche Dominante, da er seitlich der Ausfallstraße nach Schlitz seinen Platz fand. In seiner endgültigen Ausformung jedoch bezieht sich das Empfangsgebäude mit seinem östlichen Treppenhausvorbau auf die kurze Zufahrt, die von der Bahnhofstraße zum Bahnhofsvorplatz führt.
An der genannten Ausfallstraße entstanden - meist im Auftrag der hier ansässigen Sägewerksbesitzer Henkel - zunächst zeitgleich mit dem Bahnhof das Wohnhaus Schlitzer Straße 2 und ein Menschenalter später stadtauswärts bis in den Mühlweg hinein eine dichte Reihe großvolumiger Mietshäuser, die zum Teil - auch sehr repräsentative - Fachwerkkonstruktionen zeigen.
Außerdem wurden um 1910 noch als dezenter Jugendstilbau das Betriebsamt der Reichsbahn sowie ein sachlicheres Wohnhaus für Bahnbedienstete errichtet (Schlitzer Straße 1 und 3). Aus einer frühen Bahnhofswirtschaft entwickelte sich in markanter Position gegenüber der Zufahrt zum Bahnhofsvorplatz und an der Schlitzer Brücke und dem Brennerwasser ein größerer Hotelbau. Den östlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet schließlich ein älteres, seit dem 18. Jahrhundert zu belegendes Anwesen: die Untere Schlagmühle. Ihr tief im Auenbereich der Lauter liegendes Wohnhaus und die dazu gehörigen Wirtschaftsbauten (Mühlwerk und -graben sind nicht erhalten) werden an der Zufahrt wirkungsvoll ergänzt durch einen zusätzlichen Wohnhausbau aus dem Jahr 1893 (Mühlweg 11).
Westlich des Bahnhofs entstand - die Möglichkeit des Schienenanschlusses nutzend - ein Industriegebiet, dessen älteste Ursprünge freilich auf die bereits 1695 gegründete und im 19. Jahrhundert ausgebaute Papiermühle am Brennerwasser (Bahnhofstraße 90) zurückgehen. Ihr folgte bald nach 1900 die Molkerei, die wegen ihres besonders engen baulichen Zusammenhangs mit dem Bahnhof in die Gesamtanlage einbezogen wurde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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