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Die vom äußeren Eindruck her am wenigsten spektakuläre Stadterweiterung entwickelte sich entlang der Wegverbindung vom alten Viehmarkt zur Fuldaer Straße. Sie wurde seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert sukzessive bebaut. Früher Ausgangspunkt war das Anwesen Lindenstraße 69, errichtet in der Art eines Streckhofs 1876 (Wirtschaftstrakt) und 1880 (Wohnhaus).
Mit Einfahrtstoren, Haustür und rückwärtigem Gartenhaus blieb es insgesamt gut erhalten; die nicht verputzten Backsteinausfachungen des konstruktiven Gefüges setzen einen städtebaulichen Akzent. Vor dem schlichten Nachbarhaus Lindenstraße 71, 1903 erbaut, ist die Grundstückseinfriedung von städtebaulichem Wert. In der Gestaltung anspruchsvoller als die beiden genannten Häuser steht das 1902 geplante Fachwerkwohnhaus Lindenstraße 89 am nordöstlichen Ende der Gesamtanlage.
Mit zeitlichem Schwerpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten des anschließenden Jahrhunderts füllen den Raum zwischen den die Gesamtanlage abschließenden Gebäuden Ein- und Mehrfamilienhäuser, darunter Beamtenwohnhäuser des Landkreises (Lindenstraße 54 und 56, 1924), der Stadt (Bleichstraße 1/3, 1927) und der Eisenbahndirektion Frankfurt am Main (Nr. 64, 1923). Bei letzterem hat man, so ist in den Planunterlagen zu lesen, "anstelle der vorgesehenen No 1 Träger ... Eisenbahnaltschienen" verwendet. Teilweise entstanden noch, nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen, eher schlichte Fachwerkbauten.
Zu fast allen Häusern wurden die nach wie vor üblichen und notwendigen kleinen Stall- bzw. Einlagerungsgebäude errichtet, mehrfach sind ansprechende Haustüren der Bauzeit erhalten geblieben (Lindenstraße 62, 1926). In der Zusammenschau lässt sich an der Bebauung der äußeren Lindenstraße die ökonomische Problematik der Jahre nach dem ersten Weltkrieg relativ gut nachvollziehen. So war Lindenstraße 66 bereits 1914 als Massivbau geplant, kam aber erst 1921 als Fachwerkbau und ohne die ursprünglich bereits vorgesehenen Bäder zur Ausführung, während (außerhalb der Gesamtanlage) Haus Lindenstraße 111 die Phase wirtschaftlicher Konsolidierung in den mittleren 1920er Jahre vermittelt.
Der altstadtnahe Abschnitt der Lindenstraße bewahrt insgesamt ein Straßenbild das die Bewertung als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen rechtfertigt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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