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Winkelförmige Hofanlage, die insgesamt als Kulturdenkmal zu schützen ist; das Wohnhaus weist Merkmale auf, die eine Datierung zumindest in das frühere 17. Jahrhundert nahelegen. Dazu gehören die auf dem Sockel stehenden Eckpfosten des Erdgeschosses, das Gratstichgebälk über dem Erdgeschoß sowie die V-förmig verlaufenden Streben zwischen Schwelle und Rähm. Ein sich dem Wohnhaus anschließendes Stallgebäude mit identischer Firstausrichtung sowie die Scheune im Winkel prägen die Römerberg und Neugasse verbindende Enggasse. Die Scheune darüber hinaus Bestandteil des im Zusammenhang von Römerberg 1 genannten Scheunenriegels zwischen Römerberg und Neugasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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