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1919 bis 1924 wurde für Arbeiter und Angestellte der Lauterbacher Damenhutfabrik (LADAFA) unweit des Werkes, das rudimentär in den Bauten Gartenstraße 11 und 20 erhalten geblieben ist, eine kleine Siedlung errichtet. Sie führte den Namen LADAFA-Kolonie. Zuerst entstanden vier Arbeiterhäuser (Nr. 23, 25, 27 und 29) nach Plänen von Heinrich Reuter. Die eingeschossigen, schindelverkleideten Fachwerkbauten über quadratischem Grundriss und mit Basaltsockeln und hohen Zeltdächern enthielten im Keller noch einen Kleinviehstall, im Erdgeschoss eine Küche und zwei Stuben sowie eine weitere Stube im durch Schleppgauben ausgebauten Dachgeschoss. Als Besonderheit öffnen sich vor den Hauseingängen in den Baukörper einbezogene kleine Veranden. Wirkungsvoll gestaffelt folgen die Bauten der ansteigenden Goldhelg und werden abschließend ergänzt durch zwei größere Einfamilienhäuser (Nr. 31 und 33), 1924 von Hermann Fink entworfen - wiederum als verschindelte Fachwerkbauten, jetzt aber mit ausgebautem Satteldach, ohne Stalleinbauten und etwas großzügiger dimensioniert.
Die beabsichtigte Gesamtwirkung der Siedlung ist heute dadurch gestört, dass in jüngster Zeit die Verschindelung bei zweien der kleineren Häuser durch eine nicht der ursprünglichen Intention angepasste senkrechte Verbretterung ersetzt wurde.
Die kleine Werkssiedlung ist Kulturdenkmal aus bau- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |