Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zwischen 1906 und 1909 entstand das villenartige Wohnhaus als zweigeschossiger Putzbau. Seine Hauptfassade erhält ihre besondere Note durch halbrunde, mit hohen, verschindelten Mansardgiebeln abschließende seitliche Vorbauten; dazwischen sind Loggien eingebaut, von denen die untere bogenförmig geöffnet ist, während die obere unter der auf verzierten Holzstützen ruhenden Dachtraufe zurücktritt. Schlichtere Vorbauten erscheinen auch an den Seiten des Hauses, das außerdem durch ein kräftiges Gurtgesims gegliedert wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |