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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
1923 wurde der zweigeschossige, querrechteckige und mit einem Mansarddach versehene Putzbau über einem Basaltsockel als Vermessungsamt durch das „Hessische Hochbauamt Alsfeld, Baubezirk Lauterbach" errichtet. Bemerkenswert ist die Fassadengliederung: Je zwei Fensterachsen werden durch Betonsteinpilaster zusammengefasst. Diese reichen bis zum Sohlbankgesims des Obergeschosses und werden darüber weitergeführt als schmalere, gekuppelte Pilaster, die das Kranzgesims tragen. An der Hausrückseite umfasst ein breiter Mittelrisalit den Eingang, über dem im Putz das Baujahr erscheint.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |