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Der zweigeschossige und traufständige Bau in schlichter Fachwerkkonstruktion des 19. Jahrhunderts mit Freitreppe, historistischer Haustür und links einer Tenne mit Tor geht auf ein riedeselisches „Diensthaus" zurück und wurde um die Mitte des 19. Jahrhundert zum Anwesen Steinweg 6 gezogen. Aus städtebaulichen Gründen ist er in diesem stark überformten Bereich der Altstadt schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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