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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700, Teil eines mehrseitig umbauten Hofes; das dreizonige Wohnhaus verputzt, das historische Fachwerkgefüge aber offenbar unversehrt erhalten. Der Bau zusammen mit der gegenüberliegenden Schweizer Gasse 3 in einem Knickpunkt von besonderer Wichtigkeit für das historische Erscheinungsbild der Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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