Am Graben o. Nr., Ankerturm
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Ankerturm
  • Am Graben
Ankerturm
Flur: 1, 2
Flurstück: 1320/24, 1328/2, 1328/5, 1336/1, 1338/20, 1338/22, 1338/26, 1338/27, 1338/9, 1340/1, 348/2, 353/2, 367, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 445/3, 486/1, 951/4, 274/1, 274/3

Runder, zumeist aus Bruchsteinen gefügter, im Kern spätmittelalterlicher Turm. Er steht vor der ältesten Stadtmauer zur Bewachung des schlicht als "Pforte" bezeichneten südöstlichen Stadtausganges. Im Mauerwerk außer jüngeren Öffnungen drei Schlüssellochschießscharten.

Von einer Renovierung Anfang des 18. Jahrhunderts berichtet ein in die Mauer des Turms eingefügter Inschriftstein: IOHANNES OBERMANN ET / IOHANN CASPAR PFAFFENRATH / CONSULES AB IMMINENTE RU / INA ME LIBERARUNT 1707.

1808 erwarb Johann Friedrich Diehm jun. den Turm, der anschließend baulich mit dem Diehm''schen Anwesen Marktplatz 23 verbunden wurde. 1845 entstand der achtseitige, leicht auskragende Aufsatz aus konstruktivem, zunächst verputztem Fachwerk als Ersatz für einen älteren Aufbau, 1938 erhielt das flache Zeltdach die Wetterfahne nach einem Entwurf von Albrecht Riedesel. Der Ankerturm ist als bedeutendstes Relikt der Stadtbefestigung Lauterbachs Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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