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Giebelseitig erschlossenes zweigeschossiges Eckhaus in einfacher Fachwerkkonstruktion ohne Schmuck. Erbaut in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, gehört es zu den ältesten Häusern am Graben. Aussteifung des Obergeschosses durch geschweifte Streben und schlichte Kopfwinkelhölzer, direkte Auflagerung der vorkragenden Stockschwelle auf dem Rähm. Über der Traufseite zum Graben hin ein verschindeltes Zwerchhaus mit Ladehaken. Bemerkenswert ist der rechteckige Erker oberhalb der Haustür, der ursprünglich frei hervorragte und erst vor kurzem durch zwei Bügen unterfangen wurde. Rechts ein zweigeschossiger Anbau aus dem 18. Jahrhundert mit hohem Mansarddach, den mit Zwergwalm versehenen Giebel zur Lauter gerichtet (vgl. Am Graben 9). Verstrebung der Eckständer hier durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln, die Fußstreben des oberen Stockwerks teilweise konvex gebogen. Der geringe Geschossüberstand wie beim älteren Bauteil gestaltet. Dem 1885 verschindelten und 1956 wieder freigelegten Baukomplex kommt außer seinem geschichtlichen ein hoher städtebaulicher Wert zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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