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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es gehört zu einem winkelförmigen Hof, dessen rückwärtige Scheune Teil des nördlichen historischen Ortskernrandes ist. Das Wohnhaus ist verputzt. Die sich unter dem Putz deutlich abzeichnenden Geschoßversätze lassen ein anspruchsvoll gestaltetes Fachwerkgefüge der genannten Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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