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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts, das in den schmalen Raum zwischen hochragender Stadtmauer und Mühlgraben eingepasst wurde. Die unterste Schwelle lagert teilweise auf Konsolen des aus Bruchsandstein gefügten Sockels. Das Haus unter straßenseitig mit Krüppelwalm versehenem Dach zeigt nur noch eine geringe, profilierte Geschossauskragung und eine Stabilisierung durch dreiviertelhohe Streben mit Halsriegeln. Die Erschließung erfolgt mittels der über dem ehemaligen Graben angelegten Freitreppe aus Sandstein und die schlichte, noch in barocker Tradition stehende Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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