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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Auf einem eigenen und zwei dazu erworbenen Grundstücken ließ sich der Webereibesitzer und Großkaufmann Johann Friedrich Diehm jun. 1823 (Datierung am Sockel) durch den Architekten Andreas Fink ein massives Lager- und Faktoreigebäude mit recht anspruchsvoller Fassadengestaltung errichten. Die unteren beiden Geschosse sind durch pilasterartige Eckquaderung zusammengefasst. Das Erdgeschoss wird durch Blendarkaden gegliedert, deren mittlere den Eingang enthält (in alter Form erneuerte Brettertür mit halbrundem Oberlicht), und schließt mit wulstigem Gesims ab. Das Obergeschoss teilen pilasterartige Wandvorlagen. Hier erscheint ein Balkon, dessen Eisengeländer die Initialen des Bauherrn zeigt. Die beiden niedrigeren Geschosse darüber - das untere ebenfalls mit auf Konsolen ruhendem Balkon - sind schlicht verputzt und mit kleinen Fenstern versehen. Die Fassadengestaltung erinnert an italienische Bauten und hat dem Haus, das mit flachem Walmdach abschließt, den Namen "Palazzo" beigebracht. Die linke Außenwand weist in Höhe der Obergeschosse zwei rundbogige Öffnungen auf, eine davon (oberhalb eines Kragsteins) markiert die Situation eines "alten Closets". Im Hausinneren befinden sich ebenerdig zu beiden Seiten des zur rückwärtig situierten Treppe führenden Ganges tonnengewölbte Räume, die sicher besonderen ökonomischen Zwecken - wohl dem Verkauf von Stoffen - dienten. Damit lässt sich das Haus in die Bautradition großer Kaufmanns- bzw. Gewandhäuser einordnen.Das Gebäude, das nach hinten Verbindung mit dem etwa gleichzeitig errichteten Wohnhaus des Bauherrn hält (Marktplatz 27), ist Kulturdenkmal aus stadt- und wirtschaftsgeschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |