Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auffällig großes, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus verhältnismäßig stark dimensionierten Balken. Der Konstruktion nach um 1600 erbaut, diente es riedeselischen Verwaltern und später großherzoglichen Amtmännern als Wohnsitz und hebt sich daher aus der kleinbürgerlichen Bebauungsstruktur am „unteren" Graben deutlich hervor. Auch zeichnet es sich rückwärts durch eine befahrbare Hoffläche aus.
Relativ hohe Erdgeschosskonstruktion, die den Keller teilweise mit einbezieht (an den Giebelseiten erscheinen die Balkenköpfe der Kellerdecke); die Eckständer mit langen Streben und gekehlten Kopfwinkelhölzern stabilisiert. Die Fassadenaufteilung wohl im 18. Jahrhundert in eine symmetrische Form gebracht. Aus dieser Zeit ist die barocke Tür mit Klappe, teilweise originalen Beschlägen und Oberlicht erhalten. Links ist die Symmetrie durch einen späteren Ladeneinbau gestört. Das kräftig auskragende Obergeschoss ist wie das Erdgeschoss stabilisiert und zeigt dreimal zwei Fenster. Das Quergebälk schlicht und mit gekehlten Füllhölzern versehen. Auf dem Dach mittig breites, jüngeres Zwerchhaus. Die freistehende linke Giebelwand und die Rückseite des Hauses sind wie die Vorderseite konstruiert. Im Hof ein zweigeschossiger Anbau aus konstruktivem, teilweise verschindeltem Fachwerk, zur Lauter hin auf einem Basaltsockel mit Eckquaderung aus Sandstein, der heute in die Uferbefestigung mit einbezogen ist. In dem Anbau befand sich seit 1884 bis 1908 der erste Synagogenraum der Stadt.
Die Hoffläche hinter dem Wohnhaus ist mit großen Sandsteinplatten gepflastert und zur Lauter hin durch eine Stützmauer aus Sandsteinquadern begrenzt. Links neben der Hofeinfahrt, an das Nachbarhaus angebaut, ein schlichter, teils offener Holzschuppen, der noch mit Hohlziegeln gedeckt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |