Am Graben 21
Am Graben 21, Rückansicht
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Am Graben 21
Wohnhaus, Anbau und Stützmauer
Flur: 1
Flurstück: 492

Auffällig großes, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus verhältnismäßig stark dimensionierten Balken. Der Konstruktion nach um 1600 erbaut, diente es riedeselischen Verwaltern und später großherzoglichen Amtmännern als Wohnsitz und hebt sich daher aus der kleinbürgerlichen Bebauungsstruktur am „unteren" Graben deutlich hervor. Auch zeichnet es sich rückwärts durch eine befahrbare Hoffläche aus.

Relativ hohe Erdgeschosskonstruktion, die den Keller teilweise mit einbezieht (an den Giebelseiten erscheinen die Balkenköpfe der Kellerdecke); die Eckständer mit langen Streben und gekehlten Kopfwinkelhölzern stabilisiert. Die Fassadenaufteilung wohl im 18. Jahrhundert in eine symmetrische Form gebracht. Aus dieser Zeit ist die barocke Tür mit Klappe, teilweise originalen Beschlägen und Oberlicht erhalten. Links ist die Symmetrie durch einen späteren Ladeneinbau gestört. Das kräftig auskragende Obergeschoss ist wie das Erdgeschoss stabilisiert und zeigt dreimal zwei Fenster. Das Quergebälk schlicht und mit gekehlten Füllhölzern versehen. Auf dem Dach mittig breites, jüngeres Zwerchhaus. Die freistehende linke Giebelwand und die Rückseite des Hauses sind wie die Vorderseite konstruiert. Im Hof ein zweigeschossiger Anbau aus konstruktivem, teilweise verschindeltem Fachwerk, zur Lauter hin auf einem Basaltsockel mit Eckquaderung aus Sandstein, der heute in die Uferbefestigung mit einbezogen ist. In dem Anbau befand sich seit 1884 bis 1908 der erste Synagogenraum der Stadt.

Die Hoffläche hinter dem Wohnhaus ist mit großen Sandsteinplatten gepflastert und zur Lauter hin durch eine Stützmauer aus Sandsteinquadern begrenzt. Links neben der Hofeinfahrt, an das Nachbarhaus angebaut, ein schlichter, teils offener Holzschuppen, der noch mit Hohlziegeln gedeckt ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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