Am Graben 23/25
Am Graben 23/25, historische Fotografie
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Am Graben 23
  • Am Graben 25
Doppelwohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 489/1, 490/1

Das traufständige, zweigeschossige Doppelhaus entstand um 1700. Es weist hinsichtlich seiner Schmuckformen Be- auf, die Heinrich Walbe sowohl an rheinischen wie an thüringischen Einfluss denken ließen: Das Obergeschoss kragt wenig vor, Ausbildung des Quergebälks mit gerundeten Füllhölzern und einfachen Profilen. Die mit schlichtem Säulenmotiv versehenen oberen Eckständer sind mit halben Mann-Figuren stabilisiert, die durch - in Lauterbach selten vorkommende - Gegenstreben unterstützt werden. Zusammen mit den ebenfalls geschweiften und genasten konvergierenden Hölzern in den Brüstungsgefachen beleben sie das Fachwerk. Der Brüstungsriegel wird durch ein aufgesetztes, profiliertes Brett betont . Diese Gestaltung ist an den Eckständern und dem mittleren Bundständer rahmenartig nach unten weitergeführt. Auf dem Brett Inschrift (Fraktur): "Wer Gott vertraut hat wohl gebaut im Himmel und auff erden wer sich verläst auff Jesum Crist kann nicht verlohren werden * Gottes gnad und Seegen hülff und beystand sey mit uns in ewigkeit". Im Zwerchhaus ebenfalls Brüstungsstreben. Die Rückseite des Hauses über die Lauter sichtbar und daher ähnlich repräsentativ gestaltet wie die Vorderseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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