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Den Durchgang benutzend, der von den Schrittsteinen zur Straße Am Graben führt, gewahrt man zunächst die Tür des Hauses Am Graben 34 aus dem 19. Jahrhundert mit schönem Oberlicht (die Sprossen bilden drei Spitzbögen). Etwa aus der gleichen Zeit stammt die Fassade des zweigeschossigen Fachwerkwohnhauses über niedrigem Sockel aus Sandsteinquaderwerk. Die relativ hohe Erdgeschosskonstruktion umfasst (nach älteren Vorbildern) noch den oberen Bereich des Kellers. Im Gegensatz zum konstruktiven Gefüge des Hauses weist das Zwerchhaus hergebrachte Zierformen auf (sehr ähnlich Am Graben 36), die die im Haus überlieferte und neuerdings in einem Gefach aufgemalte Jahreszahl 1668 als Entstehungszeit des Hauses im Kern rechtfertigen dürften.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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