Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleiner, 1674 (d) errichteter Fachwerkbau, der einer unbestätigten Tradition zufolge dem legendären Zimmermann Hans Muth als Wohnhaus diente. Zweigeschossig, traufständig und mit einem Zwerchhaus versehen, unterscheidet er sich tatsächlich insbesondere hinsichtlich der Zierformen von seinen Nachbarn. Während das untere Geschoss 1905 erneuert wurde (wobei die kräftigen, auf dem Sockel stehenden Eckständer mit angeschnitztem Fuß und Reste des älteren Türgewändes erhalten blieben), zeigt das obere, dessen Eckständer durch starke konkave Streben und geschnitzte Kopfwinkelhölzer stabilisiert werden, in seinen mittleren Brüstungsgefachen symmetrisch angeordnete Verzierungen: aus Winkelhölzern gebildete negative Rauten und mittig eine Brüstungstafel, die einen von vier Herzen eingerahmten Blätterkranz um eine Blüte zeigt. Auch das Quergebälk ist reich ausgebildet: Zwischen den mit Hohlkehlen versehenen Balkenköpfen erscheinen Füllhölzer mit je zwei übereinanderliegende Schiffskehlen und gedrehten Stäben; die Unterkanten von Rähm und Schwelle sind profiliert. Das Giebelfeld des etwas aus der Mitte verschobenen Zwerchhauses kragt noch einmal (mit geschnitztem Rähm-Schwelle-Bereich) vor. Als Besonderheit ist zu bemerken, dass das Obergeschoss des Hauses in jüngerer Zeit nach links (über einem ebenerdigen Anbau des Nachbarhauses) erweitert wurde, und so der „Winkel" zwischen beiden Häusern verbaut ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |