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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; auf der Traufseite zum Hof ist in der hinteren der zwei Gebäudezonen der Sturz eines ehemals ebenerdigen Zugangs erhalten. Inschriftlich wird der Bauherr JOHANN PHILLIPS MATERN und das Baudatum DEN 13 MAI 1709 genannt. Das Fachwerk von 1709 sichtbar und weitgehend ursprünglich erhalten. Auf den Giebelseiten jeweils Balkengesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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