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Auffällig an dem verschindelten, zweigeschossigen Kleinstbürgerhaus, das an den Durchgang vom Graben zu den Schrittsteinen grenzt, ist das Erdgeschoss, dessen straßenseitige Fassade nicht durch Fenster, sondern durch eine Luke mit Klappladen geöffnet ist. Dies entspricht einem Zustand, der auch für andere Häuser in diesem Stadtbereich überliefert wird, deren Erdgeschosse handwerklich oder vielleicht landwirtschaftlich genutzt worden sind (vgl. außerdem Am See 6 und Am Wörth 19 und 21).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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