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Sehr schlichtes, schmales, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in Traufstellung, wohl in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert erbaut. Bemerkenswert für diese Bauzeit ist die Konstruktion des Hauses als „Ständerbau": keine betonte Geschosstrennung, rechts ein durchgehender Eckständer, dreiviertelhohe Streben. Im Dachgeschoss ein einfaches, wenig vorkragendes Zwerchhaus mit Ladehaken. Auf der Rückseite durchgehende Eckständer und keine Verstrebungen. Fachwerkfreilegung 1979.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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