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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus, dessen sichtbares Gefüge im Kern noch dem 17. Jahrhundert entstammen dürfte. Die Bauentwicklung bleibt jedoch unklar, so ist etwa der Bundständer mit einem „Eckständerfuß" versehen. Die Aussteifung des Gefüges erfolgt zumeist mittels kräftig dimensionierter hoher Streben und kleiner, gekehlter Kopfwinkelhölzer. Das obere Stockwerk des Hauses und das Zwerchhaus kragen vor; Füllhölzer und Stockschwelle sind mit Rundstab und teilw. angedeuteter Schiffskehle profiliert. Links neben der Haustür ist ein kleines Fenster mit Bleistegen erhalten. Rest des ursprünglichen, geschnitzten Türgewändes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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