Am Graben 44
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Am Graben 44
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 364

Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus, dessen sichtbares Gefüge im Kern noch dem 17. Jahrhundert entstammen dürfte. Die Bauentwicklung bleibt jedoch unklar, so ist etwa der Bundständer mit einem „Eckständerfuß" versehen. Die Aussteifung des Gefüges erfolgt zumeist mittels kräftig dimensionierter hoher Streben und kleiner, gekehlter Kopfwinkelhölzer. Das obere Stockwerk des Hauses und das Zwerchhaus kragen vor; Füllhölzer und Stockschwelle sind mit Rundstab und teilw. angedeuteter Schiffskehle profiliert. Links neben der Haustür ist ein kleines Fenster mit Bleistegen erhalten. Rest des ursprünglichen, geschnitzten Türgewändes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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