Am Graben 45
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Am Graben 45
Flur: 1
Flurstück: 468

1814 für Rat Georg Christian Dieffenbach anstelle eines riedeselischen Brauhauses erbautes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des klassizistischen Typus zu zwei Geschossen unter Mansarddach. Zweifache Verriegelung, an den Eckständern dreiviertelhohe, zu den Bundständern geschosshohe und konvergierende Streben, geringe, profilierte Geschossauskragung. Die durch fünf Fensterachsen gegliederte Fassade (die Fensteröffnungen ursprünglich segmentbogig) war zeitweise verputzt und zeigte im Erdgeschoss Quaderfugen. Das Haus, zwei Jahre später als Hainigstraße 4 erbaut, im Gefüge jedoch konservativer, besaß straßenseitig bis 1901 einen Krüppelwalm, wie er an der Rückseite noch erhalten ist. 1955 wurde das Schaufenster eingebaut, etwa zur gleichen Zeit fand wohl auch die Verkleidung des Giebels statt. Sozialgeschichtlich bemerkenswert bleibt, dass der hohe riedeselische Beamte hier in einem kleinbürgerlich geprägten Viertel ein Wohnhaus errichtete. (g,s)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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