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Traufständiges, zweistöckiges, sieben Gefache breites Fachwerkwohnhaus des mittleren 18. Jahrhunderts. Geringe Vorkragung des oberen Geschosses, das wie das untere an den Eckständern durch halbe Mann-Figuren mit Halsriegeln ausgesteift wird (im Erdgeschoss fehlen Kopfwinkelhölzer). Auffällig sind die regelmäßige Anordnung der Wandständer über den Balkenköpfen und die - wenn auch einfache - Verzierung der Füllhölzer mit gezackt endenden Rundstäben. Dachausbau durch ein Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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