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Zweistöckiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus des frühen bis mittleren 18. Jahrhunderts in schmucklosem, aber kraftvollem Gefüge, das durch dreiviertelhohe Streben zu den Eckständern und einfache Verriegelung stabilisiert ist und eine geringe, nur durch einfaches Profil an Rähm und Stockschwelle verzierte Geschossvorkragung zeigt. Über dem rechts liegenden Eingangsbereich ein Zwerchhaus, zusätzlich jüngere Gaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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