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Zwei zweigeschossige Fachwerkwohnhäuser in schlichter, kräftiger Konstruktion mit dreiviertelhohen Streben zu den Eckständern und einfacher Verriegelung in Brüstungshöhe. Einziger Schmuck ist die kräftige Profilierung der Unterkanten von Rähm und diesem direkt aufliegender Stockschwelle mit Rundstab und Kehle an der linken Haushälfte. Beide Häuser sind unter hohem Giebel zusammengefasst und an beiden Seiten mit Anbauten versehen, darin die Eingänge. Die Firstlinien der ebenfalls zweigeschossigen Anbauten quer zu der des Hauptdaches und niedriger. Der linke Anbau wurde 1925 durch einen Kniestock erweitert. Erbaut wurden die Häuser wohl im späten 18. Jahrhundert, eventuell unter Verwendung älterer Bauteile.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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