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Breites Fachwerkwohnhaus, zweistöckig und traufständig. Verstrebungen des klar sich artikulierenden, kräftig ausgebildeten Balkenwerks, meist in der Form halber Männer, verweisen noch in das frühe 18. Jahrhundert. Keine Verzierung der Geschosstrennung. Das Haus zeichnet sich durch eine schöne Eingangstür des 19. Jahrhunderts mit Klappe und versprosstem Oberlicht aus. Über dem Eingangsbereich Dachausbau durch ein Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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