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An der Stelle des alten städtischen Siechenhauses 1903/04 unter Verwendung bürgerlicher Stiftungen als kommunales Armenhaus errichtet, der Plan von Gustav Jockel verfasst. Über einem Basaltsockel mit Ecken und Abschluss aus Sandstein erhebt sich der sachliche zweigeschossige Backsteinbau unter einem Krüppelwalmdach. Er ist nach Nordosten durch höhere Risalite erweitert. Rückwärts schließt der Treppenhausvorbau mit einer spannenden Kombination aus Schleppdach und Giebel ab. Die Segmentbogenfenster werden teilweise durch einfache Verdachungen betont. Erhalten blieben wesentliche Teile der Grundstückseinfriedung (niedrige Basaltmauer, aus Backstein gemauerte Pfosten an den Ecken und an einem ehemals zum Mühlgraben führenden Durchgang). Das frühere städtische Armenhaus ist Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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