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Auf dem Grundstück blieb ein Gartenhaus des klassizistischer Typus aus dem frühen 19. Jahrhundert erhalten: Fachwerkbau über etwa quadratischem Grundriss und mit hohem Zeltdach (seine ältere Biberschwanzeindeckung 2000 durch Falzziegel ersetzt). Aussteifung des Gefüges durch dreiviertelhohe Streben und zweifache Verriegelung. Der Eingang auf der Vorderseite zwischen zwei segmentbogigen Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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