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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, das durch sein stark aus der Waagerechten gekipptes Quergebälk auffällt. Schlichte Konstruktion mit einfachen Mann-Figuren an den Eckständern und vorkragendem Obergeschoss. Erhalten blieb die einfache barocke Haustür, deren Klappe durch eine Glasscheibe ersetzt worden ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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