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Bei dem kleinen, traufständig stehenden Fachwerkhaus handelt es sich um ein baugeschichtlich bemerkenswertes Objekt, da es sehr alte Bau- und Wohnformen zu vermitteln scheint. Es wurde (den Nachbargebäuden nach) wohl in der Mitte des 18. Jahrhunderts zweigeschossig als „Ständerbau" errichtet; die sehr einfache Konstruktion ist nur an der rechten Hausecke (bis zum Umbau 1930) durch zwei anderthalb Geschoss hohe Streben stabilisiert worden, von denen die an der Giebelseite noch ganz erhalten ist. Das Erdgeschoss des (nicht unterkellerten) Hauses umfasste vor dem Umbau lediglich einen einzigen, damals als „Flur" bezeichneten Raum, eigentlich wohl eine Werkstatt o. ä., aus dem eine Treppe ins Obergeschoss führte, das allein zum Wohnen gedient zu haben scheint. Das Haus hatte 1930 noch kein Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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