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Gesamtanlage Beienheim
Die Gesamtanlage Beienheim umfaßt keine geschlossene Ortslage, sondern nur zwei Gruppen von Gehöften. Beide Gesamtanlagenbereiche erhalten ihren Zusammenhang durch den ehemaligen Haingraben (Hainpfad, Parkstraße und Hinter den Gärten). Er beschreibt ungefähr ein liegendes Rechteck und umgibt ein Gebiet, das offenbar nie vollständig von Bebauung ausgefüllt wurde. Vermutlich war bei der Anlage des Haingrabens, die analog zu anderen Ortschaften im späten Mittelalter erfolgt sein dürfte, an ein Siedlungswachstum gedacht, das aber dann ausblieb. Als Ausgangspunkt des Dorfes Beienheim ist das Hofgut Zur Kirche 3 als ehemaliger Adelssitz und die benachbarte evangelische Pfarrkirche (Zur Kirche 4) anzusehen. Das Hofgut hat seine historische Charakteristik schon weitgehend eingebüßt und ist nur noch durch reine Größe und das Vorhandensein eines ungefähren Hofgevierts wahrnehmbar. Die Kirche dagegen hat noch einen mittelalterlichen Westturm sowie einen baroken Saal, sie ist auch als Kulturdenkmal geschützt. Hofgut und Kirche bilden den Kern des nördlichen der beiden angesprochenen Gesamtanlagenbereiche in Beienheim. Er wird ergänzt durch einige Hofanlagen, die überwiegend aus dem 18. Jahrhundert stammen und sich abschnittweise zu einem historischen Straßenbild formieren. Dasselbe geschieht dann nochmals in der westlichen Erbesgasse als zweitem Beienheimer Gesamtanlagenbereich. Andere Straßenzüge (etwa Pfahlergasse) haben durch jüngere Baumaßnahmen ihr historisches Erscheinungsbild verloren. Weitere Kulturdenkmäler in der Berliner Straße (die Anwesen 16, 22 und 31) stehen deshalb isoliert ohne den Zusammenhang einer ursprünglich vorhandenen Nachbarschaft gleichartiger historischer Bauten.
Der Bahnhof von 1897 südlich des Ortskerns von Beienheim (Bahnhofstraße 14) ist ebenfalls Kulturdenkmal. Er zog eine Ortserweiterung zunächst entlang der südlichen Berliner Straße und der Bahnhofstraße nach sich. Sie ist an einzelnen Bauten (Berliner Straße 1) zwar nachvollziehbar, entfaltet aber kein vereinheitlichendes Motiv, das Voraussetzung einer weiteren Gesamtanlagenausweisung hätte sein können.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |